Herdenschutzförderung für Weidetierhalter
Geänderte Gebietskulisse im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Die Förderung von Vorhaben zum Herdenschutz ist nur auf Weideflächen innerhalb der Gebiete möglich, die das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als Förderkulissen festgelegt hat. Sie sind auf der Internetseite des LfU veröffentlicht und werden regelmäßig geändert bzw. aktualisiert aufgrund von tatsächlichen Wolfsrissvorfällen oder Sichtungsmeldungen von standorttreuen Wölfen.
Freystadt und Mühlhausen in die Förderkulisse aufgenommen
So sind im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. jetzt die Gemeinden Freystadt und Mühlhausen in die Förderkulisse genommen worden aufgrund der Erweiterung des bereits bestehenden Wolfs-Territoriums "Altmühltal".
Alle Antragsformulare und Merkblätter stehen im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zur Verfügung. Weiterführende Informationen zum Thema Herdenschutz finden Sie auf der Internetseite der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Wer ist antragsberechtigt?
Eine Antragstellung ist generell im Zeitraum 1. Januar bis einschließlich 31. Oktober eines jeden Jahres möglich. Antragsberechtigt sind in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen als auch Privatpersonen (Hobbyhalter), die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind. Zur Verhinderung von Wolfsangriffen auf Nutztiere werden Investitionen (Material, Installation) gefördert, soweit diese fachlich begründet sowie verhältnismäßig sind und mindestens die Anforderungen des „Grundschutzes“ gemäß Bayerischem Aktionsplan Wolf erfüllen.
Als verhältnismäßig werden Aufwendungen für den Herdenschutz betrachtet, die bezogen auf die Anzahl der zu schützenden Nutztiere in dem für die jeweilige Bewirtschaftungsform und Region üblichen Rahmen liegen.
Als verhältnismäßig werden Aufwendungen für den Herdenschutz betrachtet, die bezogen auf die Anzahl der zu schützenden Nutztiere in dem für die jeweilige Bewirtschaftungsform und Region üblichen Rahmen liegen.
Wenn Sie konkrete Fragen haben bzw. einen Förderantrag stellen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Stelle für Herdenschutz am AELF Amberg-Neumarkt i.d.OPf. auf.
Ansprechpartnerin
Gabriele Dürer
AELF Amberg-Neumarkt, Dienstsitz Amberg
Hockermühlstraße 53
92224 Amberg
Telefon: 09621 6024-1104
Fax: 09621 6024-1222
E-Mail: poststelle@aelf-na.bayern.de
AELF Amberg-Neumarkt, Dienstsitz Amberg
Hockermühlstraße 53
92224 Amberg
Telefon: 09621 6024-1104
Fax: 09621 6024-1222
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