Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Innovative Zauntechniken gegen Wölfe
Demofläche zur wolfsabweisenden Zäunung

© Simon Vornberger / AELF KW
Der Schlag muss sitzen: Gleich beim ersten Kontakt mit einem Weidezaun muss ein Wolf merken, dass es unangenehm ist, wenn er vom Strom im Weidezaun getroffen wird. Wie genau solche Techniken funktionieren, können Tierhalter und interessierte Privatpersonen seit Oktober 2024 in Schwarzenau anschauen. Dort ist eine Demofläche zur wolfsabweisenden Zäunung entstanden, im nordbayerischen Raum einzigartig.
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen zum Beispiel der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe. Mehr
Präsenz-Seminare im März und April
Grobfutter für Pferde - Qualitäten beurteilen und verstehen

An drei Terminen (06.03. Landshut, 03.04. Ansbach, 16.04. Dasing) veranstaltet das Netzwerk Fokus Tierwohl mit den ÄELF Abensberg-Landshut, Ansbach und Kempten ein Präsenz-Seminar für Pferdehalter. Erläutert wird, wie die Qualitäten der Grobfuttermittel beurteilt werden können. Am Nachmittag erhält jeder die Möglichkeit, die Sinnenprüfung von Heulage, Heu und Stroh praktisch durchzuführen. Dabei wird auch erklärt, wie Futteranalysen sowie mikrobiologische Befunde richtig interpretiert werden können.
Informationen zur Maul- und Klauenseuche

© Birgit Gleixner, LfL
Am 10.01.2025 wurde zum ersten Mal seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt. Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion überwiegend der Klauentiere. Was bedeutet der Ausbruch für Bayern?
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Haltungsform von Mastschweinen online melden

© Dr. Stephan Schneider, LfL
Alle bayerischen Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu melden. Dafür wurde ein neues Portal eingerichtet.