© Birgit Gleixner
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Umsteigen auf den ökologischen Landbau. Lohnt sich das noch? Oberpfälzer Landwirtinnen und Landwirte erhalten an diesem Abend eine solide aktuelle Einführung, die befähigt, die Umstellungs-Entscheidung qualifiziert zu treffen.
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Öko-Betriebe mit Pflanzenfressern müssen ihren Tieren ab 2025 ausreichend Weide zur Verfügung stellen. Das AELF informierte die Betriebe darüber Anfang Januar. Für Betriebe, die diese Weideverpflichtung nicht ohne Weiteres umsetzen können oder sich dabei unsicher sind, gibt es eine bayernweite Infoveranstaltung.
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Im Dienstgebiet Amberg und Neumarkt finden wieder zwei Pflanzenbautagungen in Präsenz in Oberleinsiedl und Hollerstetten statt. Zusätzlich wird eine Online-Veranstaltung angeboten.
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Am 17. und 18. Februar 2025, jeweils von 19 bis 20 Uhr, berichten vier bayerische Botschafter der Hauswirtschaft von ihrem abwechslungsreichen Berufsalltag und ihren Karrierewegen. Lerne Annika, Johanna, Josef und Magdalena kennen – sie erzählen von ihren Erfahrungen und stehen für Fragen zur Verfügung. Sei dabei und erfahre, wie du mit einer Ausbildung in der Hauswirtschaft durchstarten kannst!
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Die Fortbildung am 24. Februar 2025 ermöglicht den Teilnehmenden die eigenständige Durchführung des Pflanzprojektes in der Grundschule. Sie vermittelt konkrete Ideen zur Umsetzung und Integration in den Unterricht. Die Teilnehmer erfahren, wie wertvoll es ist, wenn Kinder über das eigene Tun Ernährungswissen erwerben.
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In die Milchviehhaltung zu investieren ist keine leichte Entscheidung für Landwirtschaftsfamilien. Die vier Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Oberpfalz unterstützen die Betriebe mit einer gemeinsamen Seminarreihe in Präsenz und online.
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© Judith Zeitler
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Wie viele andere Unternehmen erleben auch Sie als Direktvermarkterin und Direktvermarkter herausfordernde Zeiten. 'Zukunft Direktvermarktung – Chancen und Herausforderungen gemeinsam meistern!“ unter diesem Motto findet der 16. Oberpfälzer Direktvermarktertag im Landkreis Schwandorf statt.
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Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024 wie folgt verschoben.
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